Object: Friederich, Von Gottes Gnaden, Herzog zu Mecklenburg ... Geben hiedurch öffentlich zu vernehmen, daß Wir für die gesamten Unter-Gerichte Unserer Alt- und Neu-Stadt Schwerin eine ... Interims-Ordnung folgenden Inhalt haben abfassen lassen: Interims-Ordnung für die Unter-Gerichte in Schwerin. Nebst einer Herzoglichen Circular-Verordnung, de Dato Schwerin, den 14ten Jul. 1770. ...

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