Signatur: 585/ NZ 30431-47/49
Universitätsbibliothek Greifswald
der Gauleiter Schwede-Coburg in seiner Eigenschaft als „Oberpräsident (Verwaltung des
Provinzialverbandes)" ebenso für sich in Anspruch nahm wie das Dienstzimmer des
Landeshauptmanns im Landeshause selbst. Da der Gauleiter seinen Gauamtsstab nach
sich zog, mußte die Provinzialverwaltung im Laufe der Jahre immer mehr Räume im
Landeshaus für die Gauleitung (einschl. der Gauämter) freimachen, so daß diese schließ
lich einen großen Teil der Diensträume der Provinzialverwaltung mit Beschlag belegt
hatte"; in den Jahren 1936 und 1937 wurde dann noch innerhalb des Gebäude- und
Geländekomplexes der Provinzialverwaltung und im unmittelbaren Anschluß an den
Landeshaustrakt ein großer vielstöckiger Neubau errichtet 10 und ausschließlich von der
Gauleitung bezogen, ein typisches Beispiel, wie Provinzmittel für Zwecke verwandt wur
den, die mit der Provinzialselbstverwaltung nichts zu tun hatten.
In der immer noch die Mehrzahl bildenden alten Beamtenschaft herrschte - von ganz
wenigen Ausnahmen abgesehen - nach wie vor der gute Geist der früheren Zeit, trotz
ihrer starken Durchsetzung mit neuzeitlichen Kräften, die bei allen Beförderungen auf
fallend bevorzugt wurden und somit immer mehr auch im Bürodienst zum Nachteil einer
geordneten und unparteiischen Arbeit die Führung in die Hand bekamen.
Dieser Überblick über die Tätigkeit der Pommerschen Provinzial Verwaltung während der
Hitlerzeit zeigt zur Genüge, wie sehr sich in den zwölf Jahren von 1933 bis 1945 das Bild
der Provinzialverwaltung geändert hatte. Niemandem, der auch nur einigen Einblick in
das Gefüge und in die Arbeit dieser Verwaltung gehabt hat, wird der große Wandel
entgangen sein, der ihren Grundbestand erschüttert hat. Gewiß, manche Arbeitsgebiete
blieben nicht nur vor sachlichen, sondern auch vor personellen Eingriffen gröberer Art
bewahrt; aber im allgemeinen war die Verwaltung den Einwirkungen des Gauleiters und
seiner Partei in einem Maße ausgesetzt, wie es in keiner anderen preußischen Provinz
auch nur annähernd der Fall war. Die in jahrzehntelanger mühevoller Arbeit - nicht
zuletzt unter den drei letzten Landeshauptleuten vor 1983” - auf- und ausgebaute
Pommersche Provinzialverwaltung, die bis dahin in hohem Ansehen gestanden hatte,
war in wenigen Jahren durch destruktive und unverständige Elemente ruiniert und
innerhalb und außerhalb der Provinz geradezu in Mißkredit gebracht worden.
Nachweis der Fundstellen der zitierten Gesetze usw. in zeitlicher Reihenfolge
Gesetz über die Neuordnung der kommunalen Verfassung und Verwaltung in der Ostmark. Vom
21. Juli 1922. Preuß. Gesetzsamml. 1922 S. 171.
Bekanntmachung der Fassung des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Finanzausgleidisgesetz
vom 30. Oktober 1923. Vom 31. Juli 1930. Preuß. Gesetzsamml. 1930 S. 249.
Verordnung über die Auflösung der Vertretungskörpersdiaften der Gemeinden und Gemeinde-
verbände. Vom 4. Februar 1933. Preuß. Gesetzsamml. 1933 S. 21.
“ Erbauer des Landeshauses war der Berliner Architekt Dr.-Ing. e. h. Georg Steinmetz der
auch den Neubau der Stettiner Landwirtschaftskammer errichtet hatte.
" Der Name des Gauleiters und seine Vorliebe für Coburger als Mitarbeiter verlieh dem
Landeshaus im Volksmund die Bezeichnung „Veste Coburg
19 Obwohl für einen Erweiterungsbau Entwurfspläne, die der damals schon verstorbene Er
bauer des neuen Landeshauses für den Fall einer Vergrößerung der Provinzialverwaltung vor-
au diauend aufgestellt hatte, Vorlagen, wurden sie nicht innegehalten, wodurch der großzügige
Baugedanke, der der gesamten Gebäudegruppe zugrunde lag, stark verwischt wurde.
11 v. Eisenhart-Rothe (bis zu seiner Ernennung zum preußischen Landwirtsdiaftsminister im
Jahre 1917), Samow (bis zu seinem frühen Tode 1924; vor seiner Wahl zum Landeshauptmann
1917 war er Landessyndikus gewesen, in welcher Dienststellung ihm der Verfasser, dem er
zum unvergeßlichen Lehrmeister wurde, 1920 folgte) und v Zitzewitz (bis 1934, vgl. Fußnote 7).