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Erster Band (Bd. 1)

Bibliographic data

Multivolume work

URN:
urn:nbn:de:gbv:9-g-4889843
Persistent identifier:
PPN788266020
Copyright:
Universität Greifswald
Rechteinhaber URL:
http://www.uni-greifswald.de
Title:
Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landes-Urkunden Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen
Sonstige nichtbeteiligte Personen (AD):
Dähnert, Johann Carl Klinckowström, Gustaf von
Document type:
Multivolume work
Publication year:
1765
Place of publication:
Stralsund
Collection:
Geschichte und Militaria
Schlagwort:
PommernRügenUrkundenbuchGesetzessammlung
Creator:
Dähnert, Johann Carl Klinckowström, Gustaf von

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:9-g-4889855
Persistent identifier:
PPN788267752
Copyright:
Universität Greifswald
Rechteinhaber URL:
http://www.uni-greifswald.de
Title:
Erster Band
Author:
Dähnert, Johann Carl
Printer:
Struck, Hieronymus Johann
Document type:
Volume
Publication year:
1765
Place of publication:
Stralsund
Collection:
Zeitschriften und Jahrbücher
Shelfmark:
520 It 166(1)+2 4°
Creator:
Struck, Hieronymus Johann Dähnert, Johann Carl

Contents

Table of contents

  • Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landes-Urkunden Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen
  • Erster Band (Bd. 1)
  • Cover
  • Title page
  • Denen hochwürdigen, hochgebohrene, hochwohl- und wohlgebohrenen, gestrengen und besten, wie auch den hochedelgebohrenen und hochweisen Herren Landständen von Prälaten, Ritterschaft und Städten im königlich schwedischen Herzogtum Vorpommern und Fürstentum Rügen
  • Vorrede.
  • Homepage
  • Inhalt des ersten Bandes.
  • Erste Abtheilung. Kayserliche Lehnbriefe und andere Conceßionen an die Herzoge von Pommern.
  • Zweite Abtheilung. Pommersche Verträge mit benachbarten und andern Mächten.
  • 1. Erb-Einigung und Vertrag zwischen Marggrafen Ludwig von Brandenburg und den Herzogen Otto und Barnim von Pommern. Den 14. Aug. 1338.
  • 2. Templinsches Bündniß und Erb-Vereinigung zwischen dem Marggrafen zu Brandenburg, Friederich und dessen Sohn Johannes und den Herzogen Otto und Casimir von Stettin, mit Einschließung der Wollgastischen Herzoge. Den 2ten Jun. 1427.
  • 3. Der Grimnitzer Recess, aufgerichtet von den Herzogen zu Braunschweig, Erich und Heinrich, zwischen dem Marggrafen Joachim zu Brandenburg, und den Herzogen zu Pommern, Georg und Barnim, Gebrüdere. Den 24sten Aug. 1529.
  • 4. Reversalien des Churfürsten Joachimi von Brandenburg, wegen der Pommerschen Lehns-Empfängniß. Stettin, die undecim millium virginum, 1529.
  • 5. Der Pommerschen Herzoge Georg und Barnim Reversalien, wegen der Lehns-Empfahung. Stettin, 1529.
  • 6. Der Pommerschen Stände Reversales an den Churfürsten Joachim von Brandenburg. Stettin, 1529.
  • 7. Kaysers Caroli V. Confirmation der Brandenburgisch-Pommerschen Verträge und Reversalien. Den 2. Aug. 1530.
  • 8. Erb-Einigung zwischen den Marggrafen zu Brandenburg und Herzogen zu Pommern, über die Anwartung an einige Märkische Länder, von 1551. Nebst Kaysers Maximilian II. Confirmation derselben. Den 18. März 1554.
  • 9. Capitulation und Alliance zwischen dem König Gustav Adolph von Schweden, und dem letzten Pommerschen Herzog Bogislaf XIV. Den 10. Jul. 1630.
  • 10. Quartier-Ordnung zwischen des Königs Majestät von Schweden und dem Herzog von Pommern errichtet, den 30. August 1630.
  • 11. Vergleich mit dem Könige Gustav Adolph, wegen der Pommerschen Defensions-Verfassung. Den 30. Aug. 1630.
  • 12. Der Pommerschen Stände Beytritt und Verbindung an vorstehende drey Accordaten.
  • 13. Der Zehnte Artikel des Osnabrüggischen Friedens. Geschlossen im Jahr 1648.
  • 14. Der Pommersche Gränz-Recess, zwischen Ihro Königl. Majestät von Schweden und Sr. Churfürstl. Durchlaucht zu Brandenburg. Nebst der Special-Convention wegen der Hinter-Pommerschen Eventual-Succession und dem Special Licent-Recess. Von 1653.
  • 15. Der 26ste § des Olivischen Friedens, von 1660.
  • 16. Friedensschluß zwischen Frankreich, Schweden und Brandenburg, zu St. Germain en Laye, den 9ten Jun. 1679.
  • 17. Friedensschluß zwischen den Kronen Schweden und Preussen, im Jahr 1720. Nebst der Acte wegen der Licent zu Stettin.
  • 18. Pabst Alexanders Anweisung der Insel Rügen, unter dem Dänisch-Roschildschen Bischofs-Sprengel. 1168.
  • 19. Der Kielische Vertrag, zwischen Dännemark und Pommern wegen der Bischöflich-Roschildschen Güter und des Bischofs-Rockens auf Rügen, wie auch Haltung eines Superintendenten daselbst. Von 1543.
  • 20. Auszug aus dem Roschildschen Friedensschluß. Den 26. Febr. 1658. Der 4 und 7 §.
  • 21. Auszug aus dem Copenhagenschen Frieden. Den 27. May 1660. Der 3 und 9 §.
  • 22. Friedensschluß zwischen den Kronen Schweden und Dännemark. Den 3. Jul. 1720 zu Friedrichsburg vollendet. Nebst der nähern Erklärung.
  • 23. Gränz-Receß zwischen Pommern und Mecklenburg. Malchin 1591.
  • 24. Vergleich zwischen Pommern und Mecklenburg, wegen der Schwerinschen Stifts-Zehenden. Bützow, den 21. Sept. 1588.
  • 25. Vergleich zwischen Pommern und Mecklenburg, wegen einiger Christlich-Schwerinschen Güter. Güstrow, den 20. Sept. 1591.
  • Dritte Abtheilung. Erb-Vereinigungen der Pommerschen Fürsten unter einander.
  • Vierte Abtheilung. Regiments-Verfassungen.
  • Fünfte Abtheilung. Gemeine Landes-Privilegien.
  • Sechste Abtheilung. Land-Tags-Abschiede.
  • Siebente Abtheilung. Fürstliche Reversalien.
  • Achte Abtheilung. Landes-Herrliche Resolutionen, in Sachen gemeiner Landes-Stände und derselben Verfassungen.
  • Neunte Abtheilung. Domanial-Constitutionen und Verhandlungen.
  • Zehnte Abtheilung. Ritterschaftliche, insonderheit Lehn-Gerechtsame und Pflichten betreffende Sachen.
  • Register der merkwürdigen Sachen in diesem ersten Bande der Landes-Constitutionen.
  • Register der im Ersten Bande vorkommenden merkwürdigen Personen.
  • Bemerkte Druckfehler.

Full text

No. II. mit benachbarten und ändern Machten. 87 
stigen, und aller Orten, da es Ihro Kdnigl. Würden nothwendig befinden, Schan¬ 
zen zu bauen, dazu Wir denn unsere Unterthanen mit verleihen, und von unfern 
Beamten zum angeordnelen Bau halten lassen wollen. Würde man auch die Kö¬ 
nig!. Soldaten mit zur Arbeit gebrauchen, wird ihnen dafür sonderlich auf den 
Tag ein Gewisses an Geld müssen gegeben werden, immassen davon in obgemelde¬ 
ter kuuÄmion von der Einquartierung weiter Nachricht zu finden. 
Urkundlich Habelt Wir beyderseits Contrahmten diese Beliebung mit eigenen 
Händen unterschrieben, und mit unfern gewöhnlichen Insiegeln beglaubiget. Ge¬ 
schehen und gegeben in Alten-Stettin den zo ^uZutti l6zo. 
Ov81'^VI78 ^OOI.PNV8, m^r. 
Lo6I8I^V8, mpr. 
NO. 12. 
Der Pommerschen Stände Beytritt und Verbindung 
an vorstehende drey Accordaten. 
§VAir Herren, Prälaten, Ritterschaft und Städte, der Herzog- und Fürstenthume 
Stettin-Pommern, der Cassuben, Wenden, Rügen, und Grafschaft Gutz¬ 
kow rc. Wie auch Wir, sämmrliche Stände des Stifts und Bisthums Cammin, 
thun kund und bekennen htemit, für Uns, unsere Erben, Nachkommen und sonst 
manniglich; Als zwischen dem Durchl. Großmächtigen Fürsten und Herrn, Herrn 
Gustav Adolph, der Schweden, Gothen und Wenden König, Großfürsten in 
Finnland, Herzogen zu Ehesten und Carelen, Herrn über Jngermanland, an Einem; 
und dem Durchlauchtigen, Hochgebohrnen und Hochwürdigen Fürsten und Herrn, 
Herrn Buqis'laffen, Herzogelt zu Stettin Pommern, der Cassuben und Wenden, 
Fürsten zu Rügen, erwählten Bischof zu Cammilt, Grafen zu Gützkow, und Herrn 
der Lande Lauenburg und Bütow, unfern gnädigen regierenden Landesfürsten und 
Herrn, am Ändern Theil, den i v Julii entwichenen 16zosten Jahres, mittelst Er¬ 
innerung voriger ^o. 1570 geschlossener eonlchäeratiou, aufs neue eine gewisse 
Haupt-Allianz, und danachst über die vefenLon des Landes, und dann wegen der 
Quartiere, absonderliche Accordata, unterm 6ato zo Augusti ^o. i6zo geschlossert 
und aufgerichtet, welche von Wort zu Worten lauten, wre Nachfolger: 
Sind vorstehende z Urkunden. 
Und Wir befunden, daß solche Accordaten zu unserer Errettung aus dem groß 
sen Drangsale, damit Wir etliche Jahre her gepresset worden seyn, "auch pro con- 
lervsnäa Uomam Imperii ttqtu, widerrate, KeliAicmis, Lc Oelenllone ae tranquillita¬ 
te patria, auch zu Erhaltung unserer Land-Privilegien, einig und allein angesehen 
und beliebet worden;" 
"Daß demnach auf gnädigstes Begehren Höchstgedachter Jhro König!. Maj. 
zu Schweden/ zumalen Dieselbe, die hohen und löblichen Stände des Königreichs 
Schweden zu ebenmäßiger Approbation solcher Accordaten zu äilponiren gnädigst 
relolviret, auch deshalb zu revcrüren gnädigst anerboten;' Wir jetzt gemeldte aus 
allen
	        

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Der EOD-Nachdruck wird auf der Basis eines bereits digitalisierten Buches hergestellt. Es ist ein "echtes" Buch nach Art eines handelsüblichen Papierbuches mit einem speziell entworfenen Deckblatt und einer ISBN-Nummer. Aufgrund der Bindung, können nur Werke mit bis zu 700 Seiten angefertigt werden. Gegebenenfalls muss ein dickeres Buch auf zwei Bände gesplittet werden. Dementsprechend steigt der Grundpreis.

Nach Bezahlung der Rechnung (nur Online) erstellen wir das Druck-Layout und liefern diese an den Buchdrucker. Die Herstellung des Reprints wird ca. 2 Wochen dauern und wird Ihnen direkt zugesendet. 

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Struck, Hieronymus Johann, and Johann Carl Dähnert. Erster Band. Stralsund: N.p., 1765. Print.
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