R. 20. April 1683. Vnsere freundtlich willige dienste zuuor Ehrnueste großAchtbare hochgelarte gro߬ gunstige liebe herrn hochgeehrte freunde, E. E. A. vnd hochg. g. werden sich aus deroselben In sachen Peter Schwestmans Appellanten contra Catharinen Sohnfers, Jochim Goldenngels S. Witwen Appellatinnen erkandten vnd hiebei sub No. 78. vorhandenen Vrtheil großgunstig erinnern, Welcher gestaldt Appellant schuldig besage der aufgelichteden vnd vnstwilligen Ehestifftung, seiner Sehl. ehisten Frawen Marga rehten Goldenngels hinverlaßene erbschafft mich Appellatinnen zutheilen, Weill aber kein Inuentarium die Zeit aufge¬ richten, vnd beide theile an stadt deßelben vnderschiedliche Vorzeichnußen in welchem stande die gueter gewesen sein sollen, eingeben Appellatione auch keine guetliche handlung darauf zulaßen wollen, Also haben wir transmissionem actoram wiederumb angeordnet welche auch von dem Landes fursten, wie Appellatione dawieder vnderschiedliche mahl suppliciret vnd vnser vndertheniger berichtt darauf ein kommen, in gnaden approbiret vnd damit numehr gebuerlich zuuerfahren, vnns vnbefohlen damitt nun die Parte einmahl zue richtigkeit vnnd endtschafft kommen mugen, haben, wie die nach der den 10. Augusti publicirten Vrtheill