den 22 Junÿ Ao 1679 Vnsere willige dienste zuuor Ernueste Achtbare vnd hochgelarte großgonstige Herrn vnd guten freunde, E. E. vnd H. G. haben aus beigefugten Actis gonstiglich zu ersehen, welcher gestaldt vff Benunciation Hans Kroger in Custodiam gebracht, vnd wider thue procediret worden. Wan wir dan fur notig erachtet das gedachte vnd beigelegte Acta vff eine vnuordechtige juristen Facultet geschicket werden mochtenn. Alß haben E. E. vnd H. G. wir dieselben dienstlich zuferti¬ gen wollen, mit freundtlicher pette vnß aus den Rechten zue belehren, Ob nicht der Gefange ne Hans Kroger rechtmeßig im hafft genommen, vnd in