NB auf gnuchsame Vorsicherunge vorzusehen Aufoderunge geschehen, Ich auch solches In Vnderthenigkeitt zu thuende anerbotten, Vnd Ich darauff von I. f. g. in gnaden beuehligt worden, das Ich von angeregten 8000 fl. er melten Jochim von Oldenburgk auff Anthoni Ao 1605 funf Tausendt gulden wegen I. I. f f. gg. ablegen vnd bezahlen solte Ich auch solches zu thunde in Vnderthenigkeitt schuldig erachtet Weill aber dero Zeit Meine debitorn, sich sehr vnrich tig gehalten, vnd sich auff bestimbte Zeitt nicht ein gestellet, Also habe Ich bey ermelten Jochim Von Oldenburgk angehalten, das er mir etwa 4000 fl. von solchen 8000 fl. gulden so Ich Ihnen von Wegen hochgedachten Meinen gnedigen Fursten vnd Herr solte endtrichten, Auff gnuchsame Vorsicherunge muchte stehen lassen, darin er dan auch gnede lich gewilliget aber die Vorschreibunge auff 3000 Reichs Thll stellen vnd vorfertigen lassen Wie Ich nun angeregte vorschreibunge gesehen Vnd vornommen, das sie sich nicht auf gulden son deren vf Reichs thll gelautet, habe Ich mich dar uber zum höchsten bewehret dieselbe zuuor siegellen vnd derowegen Jochim von olden, burgk daruber zu reden gesetzt, weile er von Meinen gnedigen Fursten vnd hernn mir 8000 fl. haben solte, so Ich Ihme zu Zelen schuldig vnd mir von Meinen gnedigen Fursten vnd hernn, auch die gelde himmer an gul den vorsichert worden, So konte Ich dadurch